Externistenprüfungen

Termine:

Erste Klasse: Dienstag, 6. Juni 2023, 13:30 Uhr, Prüferin: Renate Lindtner

Zweite Klasse: Dienstag, 6. Juni 2023, 13:30 Uhr, Prüfer: Florian Wagner

Dritte Klasse: Montag, 5. Juni 2023, 13:30 Uhr, Prüferin: Silvia Filipp

Vierte Klasse: Montag, 5. Juni 2023, 13:30 Uhr, Prüferin: Sophie Suttner

Die Zeugnisse können am Mittwoch, 14. Juni 2023 und Donnerstag, 15. Juni 2023
in der Zeit von 8 bis 15 Uhr abgeholt werden.

Erforderliche Dokumente:

  • Ansuchen zur Externistenprüfung (Abgabe bei der Prüfung)
  • Einzahlungsbestätigung

Geprüft werden: Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Musik, Bildnerische Erziehung

Zeichnungen, Werkstücke und Sachunterrichtsunterlagen, die mitgebracht werden, sollen das Ausmaß von einem A4-Ordner nicht überschreiten.

Schulbuchbestellung (mit ISBN-Nummer): julia.kulic@schule.wien.gv.at

Informationen zum Reflexionsgespräch

Wann und wo findet das Reflexionsgespräch statt?

Das Reflexionsgespräch findet zeitnah zum Ende des Wintersemesters an jener Schule statt, an der Ihr Kind die Schulpflicht grundsätzlich zu erfüllen hätte. Das Gespräch ist spätestens bis 24.02.2023 zu führen. Die Bestimmungen der derzeit gültigen COVID-19-Schulverordnung 2022/23 sind zu berücksichtigen.

Die Vereinbarung eines Gesprächstermins liegt in Ihrer Verantwortung. Bitte kontaktieren Sie dafür rechtzeitig die zuständige Schulleitung. Für den Fall einer gerechtfertigten Verhinderung zum vereinbarten Gesprächstermin wird Ihnen nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Die Frist für die Durchführung des Reflexionsgesprächs ist dabei jedenfalls einzuhalten.

Wer nimmt am Gespräch teil?

Kind/Jugendliche/r, Erziehungsberechtigte und die zuständige Schulleitung bzw. beauftragte Lehrperson

Was sind die Ziele des Gesprächs?

Das Gespräch dient als Orientierungshilfe, zudem erhalten Sie Informationen zur Externistenprüfung vor den Sommerferien.

Was passiert, wenn das Reflexionsgespräch nicht stattfindet?

Die Teilnahme am Reflexionsgespräch ist erforderlich, um im laufenden Schuljahr weiter im häuslichen Unterricht bleiben zu können. Findet das Reflexionsgespräch nicht (fristgerecht) statt, muss Ihr Kind die allgemeine Schulpflicht an einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung erfüllen. Diesbezüglich erfolgt eine entsprechende Anordnung durch die Bildungsdirektion.

Wenn Ihr Kind aus dem Sprengel dieser Schule verzogen ist, so findet das Reflexionsgespräch an der für die Externistenprüfung zuständigen Schule statt. Falls der Umzug in ein anderes Bundesland erfolgt ist, informieren Sie bitte umgehend die Bildungsdirektionen beider Bundesländer über den Wohnortwechsel.

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