🐰 Wir wünschen erholsame Osterferien! 🐇
 

Externistenprüfungen

An unserer Volksschule werden auch Externistenprüfungen durchgeführt.

Erforderliche Dokumente (Abgabe bei der Prüfung):

  • Ansuchen zur Externistenprüfung
  • Einzahlungsbestätigung

Prüfungstermine:

  1. Klasse: Montag, 10.6.2024, 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
    Prüfer: Niko Kunz
  2. Klasse: Montag, 10.6.2024, 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
    Prüferin: Julia Kulic
  3. Klasse: Dienstag, 11.6.2024, 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
    Prüfer: Florian Wagner
  4. Klasse: Dienstag, 11.6.2024, 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
    Prüfer: Silvia Filipp

Abholung der Zeugnisse: 19. und 20.6.2024 von 9 – 13 Uhr, in der Direktion

Geprüft werden: Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Musik, Bildnerische Erziehung

Zeichnungen, Werkstücke und Sachunterrichtsunterlagen, die mitgebracht werden, sollen das Ausmaß von einem A4-Ordner nicht überschreiten.

Schulbuchbestellung (mit ISBN-Nummer): julia.kulic@schule.wien.gv.at

Informationen zum Reflexionsgespräch 23/24

Wann und wo findet das Reflexionsgespräch statt?

Das Reflexionsgespräch findet zeitnah zum Ende des Wintersemesters an jener Schule statt, an der Ihr Kind die Schulpflicht grundsätzlich zu erfüllen hätte. Das Gespräch ist bis spätestens 23.02.2024 zu führen.

Die Vereinbarung eines Gesprächstermins liegt in Ihrer Verantwortung. Bitte kontaktieren Sie dafür rechtzeitig die zuständige Schulleitung. Für den Fall einer gerechtfertigten Verhinderung zum vereinbarten Gesprächstermin wird Ihnen nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Die Frist für die Durchführung des Reflexionsgesprächs ist dabei jedenfalls einzuhalten.

Wer nimmt am Gespräch teil?

Kind/Jugendliche/r, Erziehungsberechtigte und die zuständige Schulleitung bzw. beauftragte Lehrperson

Was sind die Ziele des Gesprächs?

Das Gespräch dient als Orientierungshilfe, wie weit die Lernziele bereits erreicht sind.

Was passiert, wenn das Reflexionsgespräch nicht stattfindet?

Die Teilnahme am Reflexionsgespräch ist erforderlich, um im laufenden Schuljahr weiter im häuslichen Unterricht bleiben zu können. Findet das Reflexionsgespräch nicht (fristgerecht) statt, muss Ihr Kind die allgemeine Schulpflicht an einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung erfüllen. Diesbezüglich erfolgt eine entsprechende Anordnung durch die Bildungsdirektion.

Wenn Ihr Kind aus dem Sprengel dieser Schule verzogen ist, so findet das Reflexionsgespräch an der für die Externistenprüfung zuständigen Schule statt. Falls der Umzug in ein anderes Bundesland erfolgt ist, informieren Sie bitte umgehend die Bildungsdirektionen beider Bundesländer über den Wohnortwechsel.